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   OLG Naumburg, 16.04.2015 - 2 U 82/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12776
OLG Naumburg, 16.04.2015 - 2 U 82/14 (https://dejure.org/2015,12776)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.04.2015 - 2 U 82/14 (https://dejure.org/2015,12776)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. April 2015 - 2 U 82/14 (https://dejure.org/2015,12776)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 16 EEG 2009, § 16 EEG 2012, § 32 Abs 1 EEG 2009, § 32 Abs 1 Nr 3 EEG 2012, § 32 Abs 2 Nr 1 EEG 2009
    Einspeisevergütungsanspruch für Freiflächen-Fotovoltaikanlage: Errichtung der Freiflächenanlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans als Anspruchsvoraussetzung; Übergangsfall; analoge Anwendung bei fehlender Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Errichtung einer Freiflächenanlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Bebauungsplan für Begründung eines Anspruchs auf Einspeisevergütung nach BEEG erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamer Bebauungsplan für Begründung eines Anspruchs auf Einspeisevergütung nach BEEG erforderlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2015 - 2 U 82/14
    Dabei handelt es sich nicht um eine unwichtige Förmlichkeit, sondern die Bekanntgabe ist ein wichtiger Bestandteil des Planaufstellungsverfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss v. 29.07.2010, 4 BN 21/10, NVwZ 2010, 1567; auch Reidt in: Battis/ Krautzenberger/ Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 10 Rn. 30).
  • OLG Koblenz, 23.01.2013 - 5 U 1276/12

    Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2015 - 2 U 82/14
    Soweit das Oberlandesgericht Koblenz in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen seiner summarischen Prüfung des Verfügungsanspruchs die Erwägung angestellt hat, dass der Gesetzgeber des EEG eine Prüfung der Wirksamkeit des Bebauungsplanes durch den Netzbetreiber nicht vorgesehen habe und daher eine Anfechtbarkeit des Satzungsbeschlusses nicht maßgeblich sei (vgl. Urteil v. 23.01.2013, 5 U 1276/12, ZMR 2014, 583), ändert dies nichts daran, dass aus Sicht des Netzbetreibers, welcher zunächst die Berechtigung der Forderung des Anlagenbetreibers auf Einspeisevergütung zu prüfen hat, ein bekanntgegebener und dadurch in Kraft getretener Satzungsbeschluss eine höhere Transparenz und Rechtssicherheit bietet als ein noch interner, ggf. inzwischen erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzter oder im Genehmigungsverfahren nach § 10 Abs. 2 BauGB "stecken gebliebener" Satzungsbeschluss.
  • OLG Koblenz, 21.12.2017 - 6 U 12/17

    Vergütung für Energieeinspeisung durch eine Photovoltaikanlage: Errichtung einer

    Dieser vom OLG Naumburg vertretenen Auffassung (Urteil vom 16.04.2015 - 2 U 82/14, EnWZ 2015, 473; diese und die nachfolgenden Entscheidungen - soweit nicht anders angegeben - zitiert nach juris) schließe sich die Kammer an.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist mit dem Beschluss der Gemeinde ...[Z] über die Änderung des Bebauungsplanes die Anlage nicht im "Geltungsbereich eines Bebauungsplans" errichtet worden, weil dieses Tatbestandsmerkmal nur erfüllt ist, wenn zum Zeitpunkt des Beginns der Errichtung der Anlage bereits ein wirksam in Kraft getretener Bebauungsplan vorliegt (OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2015, aaO, Rdnr. 22; a.A. OLG Koblenz, Urteil vom 23.01.2013, aaO, Rdnr. 52), was hier unstreitig nicht der Fall gewesen ist.

    Auch wenn § 33 BauGB zu einer zeitlichen Vorverlagerung der Wirkungen eines Bebauungsplanes führt, werden diese Flächen jedoch ausdrücklich als "Gebiete, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist" bezeichnet und nicht etwa als Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2015, aaO, Rdnr. 35).

    Auch insoweit schließt sich der Senat der Entscheidung des OLG Naumburg (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2015, aaO, Rdnr. 38 ff.) an.

  • OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 6 U 94/16

    Anspruch auf Einspeisevergütung für Strom aus einer Photovoltaikanlage:

    Soweit das Landgericht auf das Urteil des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.04.2015 (Az.: 2 U 82/14) Bezug genommen habe, könnten daraus keine Rückschlüsse auf das vorliegende Verfahren gezogen werden, da es in dem Urteil um die Auslegung des in § 32 EEG 2009 verwendeten Tatbestandsmerkmals "im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB" gegangen sei.

    Der BGH hat hierzu in der von der Beklagten in der Berufungserwiderung angeführten Entscheidung (Urteil vom 18.01.2017, VIII ZR 278/15, Leitsatz sowie Rn 19 ff.), mit der er zwischenzeitlich die Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil v. 16.04.2015, 2 U 82/14, zit. nach juris) zurückgewiesen hatte, entschieden, dass die in § 32 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2012 vorgesehene Reihenfolge zwingend ist.

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